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Mittwoch, April 30

Schon beim Kauf eines Wohnmobils kann es sich lohnen, das zulässige Maximalgewicht im Auge zu behalten. Für Fahrzeuge bis zu 3.5 t genügt in den meisten Ländern Europas ein normaler PW-Führerschein. Die Strassengebühren (Maud, Vignette, etc.) entsprechen bei solchen Campern in der Regel ebenfalls der Kategorie für Personenwagen oder sind nur etwas darüber.

Der Nachteil der 3.5 Tonnenklasse ist das meist schon recht hohe Grundgewicht im fahrbereiten Zustand (1 Person, 1 Gasflasche, Tank halbvoll). Pro Person kommen das Eigengewicht, als Faustregel zusätzliche 10 kg pro Meter Fahrzeuglänge für Gepäck und Sportgeräte, das Gewicht des Frischwassers, die zweite Gasflasche und den vollen Tank dazu. Dies kann dazu führen, dass die Gewichtsbeschränkung überschritten wird.

Ist das Wohnmobil zu schwer oder falsch beladen, nimmt die Fahrstabilität ab, das Fahrzeug kann in Kurven ausbrechen und der Bremsweg verlängert sich teils deutlich. Damit gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Als Folge kommt es zu Problemen mit der Versicherung. Bei Verkehrskontrollen drohen zudem happige Bussgelder. In einigen Ländern wird man bei Überschreitung von weiteren Schwellenwerten gar an der Weiterfahrt gehindert.

Bussenkatalog für die meistbereisten Europäischen Länder
Länder Schwellenwerte Bussen Abstufungen Weitere Hinweise
Belgien bis 2 %** bzw. bis 5 %*** 110 Euro -330 Euro keine Abstufungen bei gerichtlicher Entscheidung bis 4.000 Euro Strafe möglich, Nichteinwohner von Belgien müssen bar zahlen, sonst droht Beschlagnahmung des Fahrzeugs
Dänemark bis 1 %** 10 Euro* (Fahrer) bzw. 20 Euro* (Halter) Fahrzeuge bis 3,5 t: 10 Euro* (Fahrer) bzw. 20 Euro* (Halter) je % Überschreitung der zul. Gesamtmasse; Fahrzeuge über 3,5 t: 20 Euro* (Fahrer) bzw. 50 Euro* (Halter) je % Überschreitung der zul. Gesamtmasse
Deutschland bis 5 %** 10 Euro – 235 Euro +1 Punkt in Flensburg ab 10 % Überladung 30 Euro, ab 15 % Überladung 35 Euro, ab 20 % Überladung 95 Euro + 1 Punkt in Flensburg, ab 25 % Überladung 140 Euro + 1 Punkt, ab 30 Prozent Überladung 235 Euro + 1 Punkt
Frankreich keine 135 Euro -750 Euro keine Abstufungen bei Überschreitung von mehr als 5 % der zul. Gesamtmasse kann das Fahrzeug festgehalten werden
Großbritannien keine 70 Euro – 6000 Euro* keine Abstufungen
Italien bis 5 %** 41 Euro – 1682 Euro keine Abstufungen
Niederlande bis 10 %** 120 Euro -470 Euro ab 10 % Überladung 120 Euro, ab 25 % 210 Euro, ab 50 % 310 Euro, ab 75 % 470 Euro
Österreich keine 90 Euro – 5.000 Euro ab 6 % Überladung 170 Euro, ab 11 % Überladung 210 Euro, ab 15 % Überladung Verwaltungsstrafverfahren mit individueller Strafzumessung im Falle einer Überladung haftet der Halter für die Kosten des Wiegens, bei angeordnetem Ab- oder Umladen ebenso für die Kosten des Nachwiegens. Ist der Halter nicht anwesend, gilt der Fahrer als Vertreter
Schweden bis 1 %** 200 Euro -400 Euro* ab 20 % Überladung 250 Euro*, ab 30 % Überladung 300 Euro*, ab 40 % Überladung 400 Euro*
Schweiz keine 85 Euro* Fahrzeuge bis 3,5 t: bis 100 kg Überladung ca. 85 Euro*, ab 100 kg Überladung (max. 5 %) ca. 170 Euro*, über 5 % Überladung Anzeige und individuelle Strafzumessung; Fahrzeuge über 3,5 t: bis 100 kg Überladung ca. 85 Euro*, ab 100 kg Überladung (max. 5 % oder 1.000 kg) ca. 210 Euro*, über 5 % Überladung Anzeige und individuelle Strafzumessung im Falle einer Anzeige droht Ausländern ein Fahrverbot. Übergwicht muss in jedem Fall vor der Weiterfahrt abgeladen werden
Spanien bis 5 %** 301 Euro – 4.600 Euro 6 bis 15 % Überladung 301 bis 400 Euro, 15 bis 25 % Überladung 1.501 bis 2.000 Euro, über 25. % Überladung 3.301 bis 4.600 Euro

Quelle: Reise Mobil International

* abhängig vom aktuellen Wechselkurs
** Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse
*** Überschreitung der Achslasten

Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. hat ein umfangreiches E-Book zum Thema “Bußgeld aus dem Ausland veröffentlicht.

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